Über uns
Das Landesarchiv Thüringen wurde durch Zusammenlegung der Thüringischen Staatsarchive Altenburg, Gotha, Greiz, Meiningen und Rudolstadt und des Hauptstaatsarchivs Weimar zum 13. Juli 2016 gebildet.
Das Landesarchiv versteht sich als Dienstleister der Verwaltung, für Thüringer Behörden und Gerichte sowie für Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Forschung. Im Rahmen seiner Aufgaben, die im Thüringer Archivgesetz verankert sind, nimmt es identitätsstiftende, kulturerhaltende und rechtsstaatliche Funktionen wahr.
Funktion und Bedeutung des Landesarchivs Thüringen
Regionale Schätze - Überregionale Strahlkraft
Das Landesarchiv Thüringen dokumentiert das Verwaltungshandeln in der Region seit dem 8. Jahrhundert ebenso wie die Alltagsgeschichte der Menschen, die hier lebten und leben. Es bewahrt zudem in seinen Abteilungen historische Quellen von nationaler und internationaler Bedeutung.
Erwähnt seien nur die Quellen zur Geschichte der Reformation – besonders im Staatsarchiv Altenburg und im Hauptstaatsarchiv Weimar – oder zu den dynastischen Verbindungen mit europäischen Herrscherhäusern wie Belgien, Portugal und England im Staatsarchiv Gotha. Die Belege für die engen politischen Verbindungen nach Böhmen werden im Staatsarchiv Greiz aufbewahrt und im Staatsarchiv Meiningen die für die europaweite Strahlkraft des dortigen Theaters im ausgehenden 19. Jahrhundert. Im Staatsarchiv Rudolstadt finden sich die Quellen zur Wahl des Grafen Günter XXI. von Schwarzburg-Blankenburg zum Deutschen König 1349 und in Weimar zur Entstehung des Staatlichen Bauhauses.
In diesen Kontext gehören aber auch Archivalien, welche staatliches Unrecht und Menschenverachtung dokumentieren, allen voran die Akten des Konzentrationslagers Buchenwald, die das Hauptstaatsarchiv Weimar aufbewahrt.
Zur Bedeutung der Archive für Staat und Gesellschaft
Die Archivdeklaration (UDA) der UNESCO
Am 10. November 2011 verabschiedete die 36. Generalversammlung der UNESCO die Archivdeklaration (Universal Declaration on Archives - UDA). Sie stellt zwei zentrale Funktionen von Archiven heraus, die als kulturbewahrende Institutionen und als unverzichtbarer Bestandteil des Rechtstaates gewürdigt werden.
Initiiert wurde die Archivdeklaration vom Internationalen Archivrat (International Council on Archives). Die UNESCO ruft alle Mitgliedstaaten auf, nach den Prinzipien der Deklaration zu handeln. Diese liegt inzwischen in über dreißig Sprachen vor.

Weitere Informationen
Selbstverpflichtung im Dienste der Qualitätssicherung
Gute wissenschaftliche Praxis
Wissenschaft gründet auf Redlichkeit. Diese ist eines der wesentlichen Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis und damit jeder wissenschaftlichen Arbeit. Nur redliche Wissenschaft kann letztlich produktive Wissenschaft sein und zu neuem Wissen führen. Unredlichkeit hingegen gefährdet die Wissenschaft. Sie zerstört das Vertrauen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untereinander sowie das Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft, ohne das wissenschaftliche Arbeit ebenfalls nicht denkbar ist.
Das Landesarchv Thüringen setzt daher die Empfehlungen der DFG zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" um und verpflichtet sich damit zu wissenschaftlicher Redlichkeit.
