Öffnungszeiten und Benutzung
Corona/SARS-CoV-2: Aktuelle Informationen für Benutzerinnen und Benutzer
Im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmen ist weiter die bestätigte Voranmeldung des Archivbesuchs notwendig.Für eventuelle kurzfristige Änderungen auf Grund der Pandemielage bitten wir um Verständnis. Umfassende Angaben und aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.
Montag - Donnerstag: | 08.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Wochentag Öffnungszeit Montag - Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Freitag geschlossen Benutzung nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminbestätigung in der zuständigen Abteilung
Ältere Archivbestände bis 1920:
0 36 43 / 87 19 83 15
Neuere Archivbestände ab 1920:
0 36 43 / 87 01 07
Anmeldung zur Benutzung per E-Mail an weimar@la.thueringen.de oder über das
Kontaktformular
Verhalten im Gebäude und im Lesesaal
Lesesaalordnung (Stand: Oktober 2019)
Thüringer Archiv-Benutzungsordnung auf den Webseiten des Serviceportals Landesrecht Thüringen
Benutzungsantrag
Vor der Benutzung des Archivs sind für jeweils ein Thema jährlich folgende Formulare (Antrag/Erklärung) auszufüllen. Diese können bereits vorab unterschrieben und mit der Post oder per Fax übersandt bzw. zur Benutzung mitgebracht werden. Um Nachfragen zu vermeiden, sind Thema und Zweck konkret anzugeben und gegebenenfalls bei Übersendung der Formulare auf einem Begleitschreiben zu erläutern.
Benutzerklärung zum Datenschutz
Hinweise zur Beachtung von Persönlichkeitsrechten bei der Archivaliennutzung
Anfertigung von Reproduktionen
Nach § 1 (4) Thüringer Archiv-Benutzungsordnung besteht kein Anspruch auf Anfertigung von Kopien, sie kann z.B. aus konservatorischen Gründen versagt werden.
Fotografieren von Archivalien im Lesesaal
Antrag auf Schutzfristenverkürzung
Einzelne Aktenbestände oder Archivalien können der allgemeinen Schutzfrist oder einer Schutzfrist für personenbezogenes Archivgut unterliegen (gemäß § 17 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Archivgesetz). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung dieser Sperrfristen möglich. Bitte nehmen Sie vor dem Ausfüllen des Antrags Kontakt mit dem Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar auf. Dort erhalten Sie nähere Auskünfte zum Verfahren der Schutzfristenverkürzung und zum Ausfüllen des Formulars.
Die Berechnung der Gebühren bzw. Auslagen richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei sowie nach dem Allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnis der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Belegexemplar/Veröffentlichungen
Der Benutzer ist gemäß § 2 (7) Thüringer Archiv-Benutzungsordnung zur Abgabe von Belegexemplaren verpflichtet.
Vor der Publikation von Reproduktionen ist ein Antrag auf Veröffentlichungsgenehmigung zu stellen.
Hinweis: Um die Formularfunktion nutzen zu können, bitte das Formular auf dem PC lokal abspeichern oder mit einem Adobe Acrobat Reader öffnen.Zitierweise
Zitiervorschrift für neuere Bestände (Stand: 1. August 2016)
Zitiervorschrift für ältere Bestände (Stand: 15. August 2017)
Datenschutzhinweise
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung
Hinweise zur Beachtung von Persönlichkeitsrechten bei der Archivaliennutzung